Seit Kurzem kursieren Schreiben von nordrhein-westfälischen Waffenbehörden, in denen Sportschützen aufgefordert werden, ihre Schlüssel für Sicherheitsbehältnisse in klassifizierten Behältnissen gleicher oder höherer Stufe und mit biometrischer Sicherung oder Zahlenschloss zu verwahren. Sprich, die Schlüssel für 0/I Waffenschränke in 0/I Tresore zu packen, die selbst keine Schlüssel haben dürfen und auch nicht mehr mitzuführen. Als Grundlage hierfür wird das Urteil des OVG Münster (20 A 2384/20) vom 30.8.2023 angeführt. Die Gerichtsentscheidung ist aber nicht geeignet, eine derart drastische Verschärfung in das Waffengesetz hineinzuinterpretieren. Das Gericht hat, durchaus mit Verständnis für die Bedürfnisse der Waffenbesitzer, nur geurteilt: WENN Schlüssel für Waffenschränke in einem Behältnis aufbewahrt werden, DANN muss dieser Schlüsselschrank die gleiche Sicherheitsstufe haben, wie die Waffenschränke selbst. Diese Logik liegt nicht ganz fern. Nach dem Waffengesetz müssen Schlüssen aber gar nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden, sondern können weiterhin etwa beaufsichtigt, insb. mitgeführt oder durch räumliche Trennung oder auf andere Weise gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Das Gesetz hat sich nicht geändert, das ist in dieser Hinsicht seit über 20 Jahren so. Der BDS wendet sich über das Forum Waffenrecht zusammen mit den anderen Verbänden aktuell an den Innenminister von NRW Herbert Reul, damit er die Sache in Ordnung bringt. Andere Bundesländer, wie etwa die Hansestadt Hamburg, haben das bereits getan und sind zu einem gedeilichen Ergebnis gekommen. Wer sich – bei diesem Anlass oder ohnehin – ein neues Sicherheitsbehältnis mit Klassifizierung 0 oder I und Zahlenschloss etc. anschafft und in diesem dann die Schlüssel auch anderer Behältnisse unterbringt, ist bereits auf der sicheren Seite; ebenso natürlich, wer dies schon in seiner jetzigen Situation realisieren kann. Aber Vorsicht: Die Waffen in dieser Konstellation zählen zusammen und unbegrenzt viele dürfen erst ab Stufe I, nicht schon mit 0 zusammen lagern. Dies würde dann auch für Waffen gelten, die in getrennten Behältnissen sind, aber deren Schlüssel zusammen verwahrt werden. |