Das deutsche Waffenrecht ist eines der Striktesten in Europa.
Der Weg zu einer eigenen Waffe ist lang und steinig, denn nicht jeder soll eine Waffe bekommen können.
Der Nachweis eines „Bedürfnisses“ steht an wichtigster Stelle. Ein solches Bedürfnis haben in der Regel Jäger zur Ausübung ihrer Tätigkeit, oder eben Sportschützen.

Bis Ihr eine eigene Waffe beantragen dürft, könnt Ihr natürlich mit unseren Vereinswaffen trainieren.

Aber von vorne, was sind die Voraussetzungen dafür, als Sportschütze eine eigene Waffe zu erhalten?

  1. Mitgliedschaft in einem Schießsportverband mit einer nach §15 WaffG anerkannten Sportordnung.
    Stand 11/22 gibt es zur Zeit 9 dieser Verbände. Eine stetig aktualisierte öffentliche Übersicht gibt es hier (externer Link zum Bundesverwaltungsamt).
    Die Sportschützen Mangenberg sind sowohl im DSB als auch im BDS Mitglied.
  2. Regelmäßiges Ausüben des Schießsports.
    D.h. 1x pro Monat (also 12x pro Jahr) oder, wenn man einen Monat verpasst, insgesamt 18x pro Jahr muss man seinem Hobby nachgehen, um ein „Bedürfnis“ nachweisen zu können, wobei max 2-3 Monate aussetzen angenommen wird.
    Bei uns könnt Ihr bis zu 5x die Woche trainieren, Eurem Fleiss und der Erfüllung dieses Kriteriums sind also (fast) keine Grenzen gesetzt. Unsere Trainingszeiten findet Ihr hier.
  3. Der Nachweis der Waffensachkunde durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG
    Wir Mangenberger gehen an dieser Stelle über die gesetzliche Anforderung hinaus. Wir möchten, dass sich jedes Mitglied in den Verein einbringt und verlangen zusätzlich das Ablegen der Prüfung zur „verantwortlichen Aufsichtsperson“ gem. §§ 27 WaffG, 10 und 11 AWaffV für Gewehr und Pistole
  4. Der Nachweis einer sicheren Verwahrungsmöglichkeit:
    Ein Waffenschrank, der mindestens der Schutzklasse 0 nach EN-1143-1 entspricht. Je nach Ausführung und Gewicht dürfen dort unterschiedliche Mengen Waffen und Munition gelagert werden.
  5. Für den Erwerb einer Kleinkaliberwaffe (.22LR bzw .22LfB) muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Großkaliber liegt die Altersgrenze bei 21 (bei Vorlage eines Psychologischen Gutachtens, auch als MPU bekannt) bzw. bei 25 Jahren, dann ohne MPU.
    Darüberhinaus benötigt man eine Haftpflichtversicherung über min 1mio EUR für Personen- und Haftpflichtschäden.
  6. Wer eine Waffe erwerben will, muss darüberhinaus persönlich geeignet sein:
    Die persönliche Eignung setzt die geistige sowie körperliche Fähigkeit voraus, verantwortungsvoll mit Schusswaffen umzugehen. Ist ein Antragsteller geschäftsunfähig, alkohol- bzw. drogenabhängig oder liegt eine psychische Erkrankung vor, wird in der Regel davon ausgegangen, dass eine persönliche Eignung nicht gegeben ist.
  7. Neben der persönlichen Eignung müssen Antragsteller auch ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen. Die Zuverlässigkeit wird von der Behörde aufgrund der Auskünfte des Bundeszentralregisters, des zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und der örtlichen Polizeibehörden beurteilt. Seit 2020 ist durch eine Änderung des Waffengesetzes auch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz hinzugekommen. Bei Auffälligkeiten diesbezüglich kann die Zuverlässigkeit verneint werden.