Aufbewahrung von Schlüsseln
Seit Kurzem kursieren Schreiben von nordrhein-westfälischen Waffenbehörden, in denen Sportschützen aufgefordert werden, ihre Schlüssel für Sicherheitsbehältnisse in klassifizierten Behältnissen gleicher oder höherer Stufe und mit biometrischer Sicherung oder Zahlenschloss zu verwahren. Sprich, die Schlüssel für 0/I Waffenschränke in 0/I Tresore zu packen, die selbst keine Schlüssel haben dürfen und auch nicht mehr mitzuführen. Als Grundlage hierfür…